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Leitstellen des Bundes

Im Referat BL 37 des Niedersächsischen Landesamtes für Bau und Liegenschaften sind folgende Leitstellen des Bundes angesiedelt:

  • Abwassertechnik
  • Boden- und Grundwasserschutz
  • Kampfmittelräumung

Die Leitstelle des Bundes für Liegenschaftsbestandsdokumentation befindet sich nun im Referat BL36. BL37 nimmt die Projektleitung für die Leitstelle des Bundes für Liegenschaftsbestandsdokumentation wahr.

Kompetenzzentren des Bundes

Die Leitstellen sind als Kompetenzzentren des Bundes im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) tätig.

Die Baufachlichen Richtlinien Abwasser, Boden- und Grundwasserschutz, Kampfmittelräumung sowie Liegenschaftsbestandsdokumentation

Aufgaben

Das Referat BL 37 im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften ist für die Erkundung und Sanierung schädlicher Bodenveränderungen, Altlasten und Grundwasserverunreinigungen, die Erfassung und Sanierung abwassertechnischer Anlagen sowie die Kampfmittelräumung zuständig. Die Zusammenarbeit mit der Leitstelle des Bundes für Liegenschaftsbestandsdokumentation bleibt unverändert.

Eine spezielle Projektgruppe beim Staatlichen Baumanagement Hannover berät Bundesministerien und begleitet große institutionelle Zuwendungsempfänger des Bundes bei den Sanierungen der Bergbaufolgen bzw. dem Restlaufbetrieb.

Folgende wesentliche Schwerpunktaufgaben werden von den Leitstellen des Bundes wahrgenommen:

  • Qualitätsmanagement durch organisatorische und fachmethodische Verfahrensbeschreibungen, Erstellung von Baufachlichen Richtlinien, Handlungsanleitungen und Handlungsanweisungen. Durchführung von Schulungen für die Bauverwaltungen der Länder und Liegenschaftsverwaltungen

  • Entwicklung von DV-Konzepten zur Datenerfassung, -führung und -nutzung; Führung von zentralen Sachdatenbanken für das BMVg und die BImA einschließlich der Qualitätskontrolle der überlassenen Daten

  • Baufachliche Beratung und Unterstützung aller Bauverwaltungen des Bundes und der Länder sowie Liegenschaftsverwaltungen des Bundes auf Anforderung bei der Aufstellung von objektbezogenen Fachkonzepten und Verhandlungen mit Genehmigungsbehörden durch eigene, vom Bund ernannte Sachverständige

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